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Zucht
TIERSCHUTZVERORDNUNG (TschV)
Im Abschnitt 4 der TschV wir das Züchten von Tieren geregelt. Wichtig ist, dass durch die Züchtung die Würde des Tiers nicht missachtet und sein Verhalten nicht unzulässig eingeschränkt wird. Auch der übermässigen Vermehrung muss vorgebeugt werden.
VERORDNUNG ÜBER DEN TIERSCHUTZ BEIM ZÜCHTEN
Diese Verodnung regelt die Anforderungen an das Züchten von gesunden Tieren. Unter anderem regelt sie Pflichten der Züchter, Belastungskategorien und Verbote.
Verbotene Zuchtformen bei Fischen sind (Art. 10):
Goldfische der Zuchtform Blasenaugen, Himmelsgucker oder Teleskopaugen
Bild- und Filmbeispiele
Die Goldfische erleiden durch die extreme Zucht in ihrem Verhalten massive Beeinträchtigungen. Wie man im Video gut sehen kann, können sie sich sehr schlecht fortbewegen. Auch die Körpersprache ist eingeschränkt, was zu Problemen in der Verständigung zwischen den Individuen führen kann.